Förderpreis Junge Kunst

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Blick in die Ausstellung „Förderpreis Junge Kunst 2024“ in der Rathaus-Galerie Reinickendorf mit Werken von Sarah Oh-Mock, Jakob Wirth, Ines Spanier und Olga Mos, Fotografie: Joe Clark

Ausschreibung zum Förderpreis Junge Kunst 2025

Ein Gemeinschaftsprojekt der kommunalen Galerien Reinickendorf und des Kunstvereins Centre Bagatelle

Der „Förderpreis Junge Kunst“ wird im Jahr 2025 zum siebten Mal vergeben. Die erste Preisträgerin beziehungsweise der erste Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro. Die ersten drei Platzierten werden zudem mit einem Katalog gewürdigt. Darüber hinaus gibt es eine Gruppenausstellung für maximal neun ausgewählte Künstlerinnen und Künstler, die je ein Ausstellungshonorar in Höhe von 800 € erhalten.

Die Arbeiten werden in der Rathaus-Galerie im Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, ausgestellt. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Der Preis wird im Rahmen der Ausstellungseröffnung am 23.09.2025 überreicht.

Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler mit folgenden Voraussetzungen:
• Wohn- und/oder Arbeitsort ist Berlin
• Abgeschlossenes praktisches künstlerisches Studium (Stichtag ist Bewerbungsschluss) mindestens mit Master / Magister / Diplom oder äquivalentem Abschluss
• Altersgrenze: bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres (Stichtag ist Bewerbungsschluss)
Berücksichtigt werden die Sparten Malerei, Zeichnung, Grafik und Fotografie. Eine Bewerbung mit Videoarbeiten ist unter der Voraussetzung möglich, dass das technische Equipment zur Präsentation der Arbeiten von der Bewerberin / dem Be-werber vollständig bereitgestellt wird. Installative und skulpturale Arbeiten können als Ergänzung im Portfolio aufgeführt sein. Ob diese ausgestellt werden können, wird im Einzelfall entschieden.

Die Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungen berücksichtigt, die sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen und innerhalb des Bewerbungszeitraumes bei uns eingehen.

Bewerbung
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte zusammengefasst in einem PDF-Dokument an:

Die Bewerbungsfrist endet am 28.2.2025 um 00:01 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt.

Einzusenden sind
• Ausgefülltes Bewerbungsformular
• Nachweis über das abgeschlossene Studium, aus dem der Abschlussgrad (mind. Master/Magister/Diplom oder gleichwertiger Abschluss) klar hervorgeht, z.B. Abschlusszeugnis
• 8 bis 10 Abbildungen mit Angaben der Werkdaten. (Kennzeichnen Sie bitte deutlich diejenigen Arbeiten, die in der Ausstellung gezeigt werden können.)
• Bitte machen Sie deutlich, wie die Werke präsentiert werden sollten: Angaben zu Rahmung, Ösen, Stabilität der Installation, etc.
• Eine Erläuterung Ihrer künstlerischen Arbeit (max. eine DIN A4 Seite)
• Eine aussagekräftige Kurzvita mit Informationen zu Ausbildung, Stipendien, Auszeichnungen, Ausstellungen (etwa 2000-2500 Zeichen)

Bedingungen im Falle einer Nominierung:
Die Nominierten sind verpflichtet, ihre als verfügbar gekennzeichneten Arbeiten für die Gesamtdauer der genannten Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Für die Ausstellung müssen alle Werke hängefertig eingeliefert werden: Papierarbeiten und Fotografien müssen gerahmt und hinter Glas abgegeben werden. An den Rahmen müssen Ösen oder andere Hängevorrichtungen angebracht sein. Auch Leinwände und Rahmen sind vor der Anlieferung mit Ösen oder anderen Hängevorrichtungen zu versehen, sodass sie an Galerieschienen angebracht werden können. Eine Anbringung durch Bohrung in die Wand oder Klebung ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, vor der Bewerbung die Rathaus-Galerie Reinickendorf (Eichborndamm 215, 13437 Berlin, www.kunstamt-reinickendorf-rathausgalerie.de) zu besichtigen. Aus dem Einsenden einer Bewerbung ergibt sich kein Anspruch auf Teilnahme an der Ausstellung oder den Erhalt des Förderpreises.

Transport
In der Regel sind die Arbeiten auf Kosten und Risiko der Einreichenden zu einem vorgege-benen Zeitpunkt anzuliefern und abzuholen.

Bildrechte
Im Falle einer Nominierung für die Ausstellung erklären sich die Künstlerinnen und Künstler bereit, mind. 3 Werke, die in der Ausstellung gezeigt werden als digitale Abbildungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Rathaus-Galerie Reinickendorf sowie des Kunstvereins Centre Bagatelle e.V. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Urheber oder die Urheberin der Reproduktion (Fotografin) ist zu benennen.

Die Nutzungsrechte umfassen das Recht
• zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form, insbesondere in Flyern, Postern, und anderen Werbe- und Informationsmaterial, in Katalogen und sonstigen Publikationen.
• zur Vervielfältigung oder Verbreitung in elektronischen Medienformen, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, Intranet oder anderen leitungsgebundenen- oder ungebundenen Datennetzen.
• zur Weitergabe des Reproduktionsrechtes an die Presse, Fernsehen, Fachzeitschriften und Online-Publikationen soweit dies der Ankündigung, Bewerbung und Öffentlichmachung der Preisträger bzw. Preisträgerinnen und der Ausstellung dient.

Im Falle einer Nominierung für einen Katalog erklären sich die Künstlerinnen und Künstler bereit, mindestens 10 hochwertige digitale Fotografien von Werken, die in der Ausstellung zu sehen sind (bzw. ggf. weitere Arbeiten) für die Produktion des Katalogs kostenfrei zur Verfügung zu stellen.